Beratungslehrkräfte (BL)

Grundlage:  RdErl. des MK vom 13.05.2008 „Einsatz und Weiterbildung von Beratungslehrkräften der Sekundarstufe I" (SVBl. LSA 7/2008), zuletzt geändert am 05.08.2009 (SVBl LSA 9/2009).

Zur Verstärkung und Ergänzung der Beratung in der Schule besonders bezüglich des Schwerpunktes „Vermeidung von Schulversagen" sind zum 01.08.2009 23 Lehrkräfte mit der Wahrnehmung der Aufgaben einer Beratungslehrkraft (BL) beauftragt worden.

Sie sind dazu in vollem Umfang an das Landesschulamt, Ref. 12 abgeordnet und fachlich  an die schulpsychologischen Referenten gebunden. Die Grundlagenausbildung der Beratungslehrkräfte durch das LISA erfolgte vom Februar 2009 bis zum Januar 2011.

Die Arbeitsbereiche der Beratungslehrkräfte umfassen:

  • die Beratung von Schülerinnen und Schülern und Erziehungs- / Sorgeberechtigten,
  • die Zusammenarbeit mit Lehrkräften und deren kollegiale Beratung sowie
  • die Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen und Unterstützungssystemen.

Die Arbeitsschwerpunkte der Beratungslehrkräfte sind:

  • Schullaufbahnberatung: Information/Beratung über Bildungsgänge, individuelle Schullaufbahnberatung
  • problemorientierte Beratung bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten (pädagogische Ansätze)
  • Identifizierung gefährdeter Schüler bei Schulversagen und Mitwirkung bei Entwicklung individueller Fördermaßnahmen (Förderpläne erstellen u.a.)
  • Durchführung von Trainings von Schülern (Selbstsicherheit/Ängste, Konzentration, Aggression, soziale Kompetenzen)

Der Einsatz erfolgt regional und schwerpunktmäßig an Sekundarschulen.

 

Übersicht und Kontaktdaten der Beratungslehrkräfte (Stand: 02.05.2012)