Kompetenzen erweitern – Bildungsbezogenen Angebote
Bei den mit bis zu jeweils 5.000 Euro/Schuljahr geförderten Projekten stehen Maßnahmen im Vordergrund, die geeignet sind, unabhängig vom Einsatz sozialpädagogischen Personals, in direkter oder mittelbarer Weise schulisches Versagen zu verhindern. Den Schulen werden auf diese Weise zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt. So ist es zum Beispiel vorstellbar, Schülerinnen und Schüler durch zusätzliche Förderkurse in ihren Kompetenzen zu stärken oder im Rahmen von naturwissenschaftlich ausgerichteten Feriencamps theoretische Sachverhalte praktisch erfahrbar und somit verständlich zu machen. Auch der Einsatz zusätzlichen Personals zur Diagnostik, Fortbildungen für Lehrkräfte zur Erweiterung ihrer Beratungskompetenzen und vieles anderes mehr ist unter der Zielsetzung, den schulischen Erfolg zu sichern, realisierbar.
Informationen auch auf dem Bildungsserver Sachsen-Anhalt hier...
Antragsunterlagen und Orientierungshilfen
- Die Förderrichtlinie können Sie hier einsehen.
- Antragsunterlagen zum Download:
- Anlage a (Situationsanalyse an Einzelschulen bzgl. Schulversagen / Schulabbruch)
- Anlage d (Antrag auf Förderung eines bildungsbezogenen Angebotes gemäß Ziffer 5.1 der Richtlinie)
- Anlage d1 (Finanzierungsplan gemäß Ziffer 5.1 der Richtlinie)
- Anlage d2 (Kooperationszusage gemäß Ziffer 5.1 der Richtlinie)
- Anlage g (Erklärung zum Subventionsrecht)
- Anlage h (Erklärung zur Publizierung von Projektdaten)
- Orientierungshilfen und Empfehlungen für Anträge zum Schuljahr 2012/2013 hier zum Download ...
- Orientierungshilfen zur Konzeptionierung eines Lerncamps hier zum Download ...



