unterstützt und gefördert durch:

Bitte beachten: Hinweise und Fristen zum ESF+-Programm „Schulerfolg sichern“

Illustration eines Ausrufzeichens

Bild: DKJS/Sandra Bach

Parallel zu den Informationen zur neuen Förderrunde gilt für alle Antragssteller:innen Folgendes:

Bis zum 15.02.2022 auf jeden Fall vorliegen sollten

  1. alle für die Zulässigkeitsprüfung des Antrages erforderlichen Dokumente, nämlich -
    a) das ausgefüllte Antragsformblatt mit antragsbegleitender Kalkulation,
    b) die Erklärung zum Subventionsrecht,
    c) der Nachweis der Vertretungsberechtigung
    d) die Kopie der aktuellen Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrages bei freien Trägern
    e) die Bestätigung der Gemeinnützigkeit bei freien Trägern und
    f) die Anerkennung gem. § 75 SGB VIII

     
  2. Sowie die Antragsunterlagen, die für das Juryverfahren erforderlich sind, nämlich –
    a) die Situationsanalyse
    b) sowie das Konzept mit Kooperationsvereinbarung
    Die Unterlagen zu I.2 und I.3 (SSA_04_Antrag_I.2_ und SSA_05_Antrag_I.3_) sowie das Konzept sind in digitaler Form zu übermitteln. Hierfür kann die E-Mail-Adresse Referat302@lvwa.sachsen-anhalt.de genutzt werden.

Andere Unterlagen wie die Qualifizierungsnachweise und der Nachweis bisheriger Tätigkeiten für die im Vorhaben vorgesehenen sozialpädagogischen Fachkräfte, der Beschluss der Gesamtkonferenz und die fachlichen Voten des Schulträgers, des Landesschulamtes und des Jugendamtes (bei freien Trägern) können bei Vorliegen sachlicher Gründe nachgereicht werden.

Außerdem kann die formlose Zusage zur langfristigen Kooperation mit der regionalen Netzwerkstelle zum 15.02.2022 regelmäßig noch nicht vorgelegt werden, weil über die ab 01.08.2022 zuständige Netzwerkstelle ebenfalls erst in dem laufenden Antragsverfahren entschieden wird.