In Sachsen-Anhalt wurden bereits die meisten Corona-Beschränkungen aufgehoben. Auch an Schulen werden nur noch wenige verpflichtende Regeln bleiben und viele Maßnahmen als Empfehlungen gelten.
Maskenpflicht: Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an Schulen entfällt. Schüler:innen und Lehrkräfte können freiwillig einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Nach einem Infektionsfall in einer Klasse oder Lerngruppe wird das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes am Platz auf freiwilliger Basis für die Dauer von fünf Tagen empfohlen.
Mindestabstand: Das Einhalten des Abstandes von 1,5 Metern ist keine zwingende Pflicht mehr, sondern eine Empfehlung.
Sport- und Musikunterricht: Sämtliche Einschränkungen für den Sport- und Musikunterricht, einschließlich der Nutzung von Blasinstrumenten sind aufgehoben.
Testungen: Der Zutritt zum Schulgelände zur Erfüllung der Schulpflicht nach § 36 Abs. 1 des Schulgesetzes LSA ist Schüler:innen und dem Schulpersonal nur gestattet, wenn diese in der Zeit vom 19. April 2022 bis zum 24. April 2022 am ersten Unterrichtstag nach den Ferien und an einem weiteren Schultag dieser Woche vor Unterrichtsbeginn und unmittelbar nach Betreten des Schulgeländes eine schriftliche oder elektronische Bescheinigung über das negative Ergebnis mittels PCR-Test (nicht älter als 24 Stunden) oder PoC-Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen. Alternativ ist es möglich, dass Schüler:innen und das Schulpersonal unter Aufsicht einen von der Schule anzubietenden und durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassenen und durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) evaluierten Antigen-Selbsttest in der Schule durchführen. Der Test muss ein negatives Ergebnis aufweisen.
Bis zum 24. April 2022 müssen in Schulen alle anderen Besucher, die nicht geimpft oder genesen sind, einen Testnachweis vorlegen. Nach dem 24. April 2022 entfällt die allgemeine Testpflicht an Schulen. Dem Schulpersonal wird einmal wöchentlich eine Selbsttestung im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 der Corona-Arbeitsschutzverordnung zur Verfügung gestellt.
Weitere Hygieneregeln: Angesichts der nach wie vor erhöhten lnzidenzen wird empfohlen grundlegenden Hygieneregeln (wie z.B. Einhaltung der Husten- und Niesetikette, regelmäßiges Händewaschen und regelmäßiges infektionsschutzgerechtes Lüften) einzuhalten.
Diese und weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Bildung Sachsen-Anhalt. Dort finden Sie auch die Regeln zur Umsetzung der Betreuung bei Distanzunterricht an Schulen und Informationsmaterialien zu SARS-CoV-2 Schutzimpfungen von Kindern und Jugendlichen.