Da die 7-Tage-Inzidenz landesweit sinkt, greift die Bundesnotbremse nicht mehr in allen Landkreisen und kreisfreien Städten. Für die Schulen in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten Anhalt-Bitterfeld, Börde, Dessau, Halle (Saale), Jerichower Land und Magdeburg bedeutet dies, dass dort am 25. Mai 2021 nach dem Ende der Pfingstferien wieder die Landesregelungen aus der 13. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und dem Rahmenplan-HIA-Schule (Stand: 20. Mai 2021) gelten.
Demnach wird an den Grund- und Förderschulen für alle Schüler:innen Präsenzunterricht unter Befreiung von der Präsenzpflicht erteilt. Für die Schüler:innen der übrigen Klassen- und Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen, für die berufsbildenden Schulen, die Schulen für Gesundheitsberufe sowie die Pflegeschulen wird der Unterricht im eingeschränkten Regelbetrieb (Wechselmodell) unter Befreiung von der Präsenzpflicht erteilt. Für die Abschlussklassen wird der Unterricht im Präsenzbetrieb fortgeführt.
Die Schulen bekommen eine Übergangsfrist bis zum Ende der 21. Kalenderwoche, um diesen Modus einzurichten. Für die Schulen in den übrigen Landkreisen gelten die Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes fort, d.h. eingeschränkter Regelbetrieb (Wechselunterricht für alle Schulformen, mit Ausnahme der Abschlussklassen). Sobald auch dort die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten hat, gilt die vorstehendelandesrechtliche Regelung.
Derzeit ist geplant, ab dem 7. Juni 2021 den Unterricht an allen Schulen des Landes wieder im Regelbetrieb aufzunehmen. Der Rahmenplan-HIA-Schule wurde etwas gelockert: Im Freien besteht keine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder einer Mund-Nasen-Bedeckung. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist konsequent einzuhalten.
Diese Informationen finden Sie in der Pressemitteilung vom Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt (28/2021, 20.05.2021).