Für die EU-Förderrunde 2022-2024 wurden Anträge für die bedarfsorientierte Schulsozialarbeit, die regionalen Netzwerkstellen und die landesweite Koordinierungsstelle gemäß des, am 15. Dezember 2021 veröffentlichten, Aufrufs zum ESF+-Programm „Schulerfolg sichern“ eingereicht. Nachfolgend soll der Auswahlprozess transparent dargestellt werden.
1. Antragsstellung
Im Zuge der Antragsstellung wurden 474 Anträge für die bedarfsorientierte Schulsozialarbeit und 15 Anträge für die regionalen Netzwerkstellen gestellt. Dabei stehen für die bedarfsorientierte Schulsozialarbeit landesweit 380 Vollbeschäftigteneinheiten und für die regionalen Netzwerkstellen 2 Vollbeschäftigteneinheiten pro Region zur Verfügung.
2. Auswahlgremium
Über die eingereichten Anträge wurde in einem Auswahlgremium beraten, dessen Votum jeweils Grundlage für die Entscheidung der Bewilligungsbehörde war, das final die etwaige Förderung bewilligt. Das Auswahlgremium bestand aus je einem:r stimmberechtigten Vertreter:in
- der für Bildung zuständigen obersten Landesbehörde (Gremiumsvorsitz),
- der obersten Landesjugendbehörde,
- der Kommunalen Spitzenverbände,
- des Trägers der fachlichen Beratung,
- der für Schulwesen zuständigen oberen Landesbehörde
sowie einem:r beratenden, nicht stimmberechtigten Vertreter:in des Landesverwaltungsamtes.
3. Auswahlkriterien und -entscheidung
Die Grundlage des Auswahlgremiums stellten die, durch den Begleitausschuss EFRE/ESF+/JFT und ELER beschlossenen, Projektauswahlkriterien dar. Dazu zählten
- die Situationsanalyse der Schulen im Hinblick auf die Schulabschlussgefährdung,
- die schulfachliche Bewertung sowie
- die fachlich-inhaltliche Bewertung der eingereichten Konzepte.
Die Prioritätenlisten der Landkreise und kreisfreien Städte galten als Fördervoraussetzung. Diese mussten vorliegen, um Anträge aus dem jeweiligen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt im Auswahlverfahren bewerten zu können.
4. Verteilung
Grundlage für die Verteilung der Vollbeschäftigteneinheiten war die Gesamtschüler:innenzahl des jeweiligen Landkreises bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt im Verhältnis zur Gesamtschüler:innenzahl des Landes.
Das Auswahlgremium hat bereits die tatsächlich beantragten Stellenumfänge der einzelnen Träger:innen berücksichtigt, sodass schon zusätzliche Vorhaben innerhalb einer Region empfohlen werden konnten. Freie Kapazitäten bestehen für das ESF+-Programm in der Förderrunde 2022-2024 nicht.