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Interview mit Prof. Dr. Heinrich Ricking zu Schulabsentismus

Wenn Kinder und Jugendliche nicht zur Schule gehen, kann dies viele Ursachen haben. Im Interview stellt Prof. Dr. Heinrich Ricking Motive vor und nennt Möglichkeiten der Prävention sowie Intervention

Interview mit Prof. Dr. Heinrich Ricking zu Schulabsentismus
© Foto: DKJS/Sophie Lindner

 

6:00 Uhr: der Wecker klingelt. Toni dreht sich nochmal um. 6:10 Uhr: der Wecker klingelt wieder, Toni mag nicht. 6:20 Uhr: Tonis Mutter ruft – aufstehen! Toni schält sich aus dem Bett und geht ins Bad. Zehn Minuten später sitzt Toni mit den Eltern beim Frühstück, kaut mit halboffenen Augen auf einem Brötchen. „Hast du deine Hausaufgaben gemacht?“, wollen Tonis Eltern wissen. „Ja, hab‘ ich. Mathe war aber schwer.“, antwortet Toni. Kurz vor sieben macht sich Toni auf zur Bushaltestelle, es nieselt und ist kalt. An der Haltestelle ist niemand, wie immer um diese Zeit. Toni wartet. Noch zehn Minuten. Jetzt noch fünf. Der Bus kommt.

Die Türen gehen auf und schließen sich wieder. Der Bus fährt weg, Toni steht immer noch an der Bushaltestelle. Heute hätte Toni bis zur sechsten Stunde Unterricht, unter anderem Geschichte und Biologie. Toni streift durch die Straßen, biegt dann in das kleine Wäldchen ab. Toni überlegt, was man erzählen könnte, wenn die Eltern wieder fragen, wie es in der Schule war. Anstrengend ist das! 14:30 Uhr steht Toni wieder an der Bushaltestelle, als wäre nichts gewesen. Heute ist der 27. – Toni war seit einer Woche nicht mehr in der Schule. Morgen ist der 28. und Toni wird wieder nicht zur Schule gehen.

Prof. Ricking, Geschichten, wie die von Toni gibt es immer wieder. Aber was liegt ihnen zugrunde, warum bleiben Kinder und Jugendliche der Schule fern?   

Schulabsentismus umreißt als Fachbegriff alle Verhaltensmuster, bei denen Schülerinnen und Schüler ohne Berechtigung der Schule fernbleiben. Wie in der Forschungsliteratur vielfach aufgenommen, gibt es multiple Gründe, die sie von einem regelmäßigen Schulbesuch abhalten können. Es lässt sich grundlegend in drei Erscheinungsformen kategorisieren: (1) Schulschwänzen, (2) Angstbedingte Schulmeidung, (3) Elternbedingte Schulversäumnisse / Zurückhalten, bei dem die Fehlzeiten von Eltern herbeigeführt oder toleriert werden. Schülerbefragungen zeigen, dass ein häufig genannter Grund die „Unlust“ am Schulbesuch ist. Formulierungen in der Art „Weil ich keine Lust hatte!“, dominieren die Rangliste der Motive.

Welche Ursachen wiederum mit diesen Aussagen gegenüber dem Schulbesuch zusammenhängen, zeigen empirische Studien: Zum einen sind schulische Merkmale zu nennen, die auf negative Erfahrungen, vor allem im Leistungssektor verweisen. Hierzu zählen schlechte Schulnoten, Klassenwiederholungen und ein Wechsel von einer höheren auf eine niedrigere Schulform. Auch eine schlechte Schüler-Lehrer-Beziehung und eine negative Beziehung zu den Mitschülerinnen und Mitschülern hängen mit erhöhtem Schulabsentismus zusammen. Daneben hat auch die Familie als primäre Sozialisationsinstanz maßgeblich Einfluss auf Schulabsentismus. Merkmale dort sind z.B. konfliktbeladene elterliche Trennungen, eine mangelnde elterliche Kontrolle im Sinne einer geringen Kenntnis über die Lebenswelt des Kindes und eine negative Eltern-Kind-Beziehung.

Überdies differenziert die Forschung Absentismusformen, die mit Angst in Verbindung stehen, wie z.B. Schulangst, Schulphobie oder Trennungsangst. Der Begriff Schulangst bezeichnet die Angst vor Situationen, die in der Schule hervorgerufen werden, zum Beispiel Ärger mit Lehrkräften oder Mobbing durch die Mitschülerinnen und Mitschüler. Eine weitere Ursache des Schulabsentismus ist dagegen weniger erforscht: das Zurückhalten. In diesem Fall basiert der Schulabsentismus nicht (nur) auf der Initiative des Kindes, sondern (auch) auf dem Wunsch der Eltern. Schwerwiegend sind dabei Fälle, in denen Eltern der Schule gegenüber ablehnend eingestellt sind und den Schulbesuch des Kindes verhindern.

Was sich hier erkennen lässt ist, dass Schulabsentismus durch komplexe Mechanismen geprägt ist. Wie aber können pädagogische Fachkräfte (Schulleitungen, Lehrkräfte, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter etc.) unterstützen, um Kinder und Jugendliche wieder für Schule zu motivieren?  

Zur Frage schulischer Handlungsmöglichkeiten liegen einige Konzeptentwürfe vor, die zu einer Verringerung der Fehlzeiten, zu einer höheren schulischen Partizipation sowie zu mehr Schulzufriedenheit bei den Schülerinnen und Schülern führen sollen.

Um in präventiver Hinsicht gute Bedingungen zu erreichen, bemühen sich Schulen und Lehrkräfte um eine offene Haltung im Kollegium, in der sich Schulabsentismus direkt thematisieren und bearbeiten lässt; eine freundlich und wertschätzende Atmosphäre in der Schule; genaue Registratur sowie transparente Datenlage über An- und Abwesenheiten; um die Prävention von Mobbing; intensive Bindungen zwischen Schülerinnen/Schülern und Lehrenden (z. B. durch das Klassenlehrerprinzip); Schulerfolg auch für lernschwache Schülerinnen und Schüler (z. B. durch differenzierte / individualisierte Förderung und Leistungsbewertung); die Unterstützung und Begleitung von betroffenen Schülern in Krisen und schwierigen Phasen; eine effektive Elternkooperation und die Vernetzung mit außerschulischen Einrichtungen.

Daneben ist die Arbeit am Einzelfall bedeutsam. In einem Fall erscheint es ratsam, den Austausch mit den Eltern und die Beaufsichtigung des Schülers bzw. der Schülerin zu intensivieren, in einem zweiten den Unterricht stärker zu differenzieren, um auf diesem Wege mehr Zufriedenheit und Erfolgserleben beim Schüler zu erreichen. In einem dritten kann eine emotionale Störung eine psychotherapeutische Behandlung notwendig machen.

Sie haben den Aspekt der Vernetzung bzw. Kooperation erwähnt. Wie lässt sich die Kooperation zwischen unterschiedlichen Akteuren und Institutionen für Kinder und Jugendliche bestmöglich gestalten?  

Dass sich Schulen vernetzen und entsprechend in ein System professioneller Hilfen eingebunden sind, ist notwendig. Maßnahmen im Kontext von Schulabsentismus basieren häufig auf der Kooperation von Jugendhilfe und Schule. Daneben ist die Kooperation u. a. mit Einrichtungen der Schulpsychologie, der Kinder- und Jugendpsychiatrie, mit Beratungs- und Koordinierungsstellen, mit der Polizei und Institutionen alternativer Beschulung geboten.

In der Zusammenarbeit sollte an einem regionalen Handlungsplan, als eine Empfehlung zum abgestimmten Umgang mit Schulversäumnissen, gearbeitet werden. Der Landkreis Osnabrück ist diesen Weg gegangen. Das Konzept sieht folgende Schritte vor. Eine Anwesenheitskontrolle zu jedem Unterrichtsbeginn wird durch die Lehrkräfte in allen Schulen umgesetzt. Die Fehlzeiten werden schriftlich dokumentiert. Bei entschuldigten Fehlzeiten sollten die Eltern ihr Kind spätestens am zweiten Tag in der Schule krankmelden und zum Ende der Fehlzeit eine schriftliche Entschuldigung vorlegen. Unentschuldigte Fehlzeiten erfordern einerseits pädagogische Interventionen und können andererseits formalrechtliche Schritte nach sich ziehen.

Die pädagogische Intervention erfordert eine zeitnahe Kontaktaufnahme zum Schüler und zu den Erziehungsberechtigten (Anruf durch die Klassenlehrkraft, schriftliche Elterninformation). Ab dem 5. Fehltag ist die Schulleitung über das unentschuldigte Fehlen zu informieren. Weitere kurzfristige pädagogische Interventionen sollten angesetzt werden, z.B. weitere Elterngespräche, Hausbesuch, Fallbesprechung, Klassenkonferenz. Ab diesem Tag kann auch das formalrechtliche Verfahren, das Bußgeldverfahren, eingeleitet werden (genauer Zeitpunkt liegt im pädagogischen Ermessen der Schulleitung). Der zuständigen Meldestelle werden online über das Fachverfahren Schulpflichtverletzung oder mithilfe eines Formulars die Fehltage gemeldet.

Ab dem 15. Fehltag sollte eine Fallkonferenz durch die Schule in Kooperation mit dem Jugendamt (für Schülerinnen und Schüler bis 13 Jahre) und/oder der Fachberatung Schulverweigerung (für Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahre) sowie ggf. weiteren externen Diensten angesetzt werden. Ein kontinuierlicher Austausch aller Beteiligten kann durch weitere Fallkonferenzen gesichert werden. Ab dem 20. Fehltag kann überprüft werden, ob der Schüler bzw. die Schülerin die Voraussetzungen erfüllt, um zeitweise eine außerschulische Einrichtung zu besuchen.

Prof. Ricking, vielen Dank für das Gespräch und die wichtigen Anregungen.

Kurzvita Heinrich Ricking
Apl. Prof. Dr. Heinrich Ricking ist am Lehrstuhl für „Pädagogik bei Verhaltensstörungen - emotionale und soziale Entwicklung“ der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg tätig. Der studierte und langjährige Förderschullehrer mit den Schwerpunkten Lernen und Sprache ist 2002 im Fach „Sonderpädagogik“ promoviert. 2010 habilitiert er im Fachgebiet „Pädagogik bei Beeinträchtigung im Verhalten und Lernen“. Prof. Ricking hat vielfach Arbeiten zum Thema Schulabsentismus veröffentlicht und ist Experte auf diesem Gebiet. Unter zahlreichen Vorhaben war Prof. Ricking etwa mit der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation des Projekts "Alternative Hilfen für suspendierte Schüler" der Wendepunkt e.V. in Wilhelmshaven betraut.