Am 13.06.2019 hat das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt mit einem Schreiben über die Weiterfinanzierung der bestehenden Vorhaben im ESF- und Landesprogramm „Schulerfolg sichern“ bis zum 31.07.2021 informiert. Im Zuge dessen hat das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt inzwischen per E-Mail die jeweiligen Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger hinsichtlich der Modalitäten für das Schuljahr 20/21 kontaktiert. Diesem Schreiben können Sie die Inhalte für die Antragsstellung entnehmen. Einzureichen sind: formloser Antrag, Finanzkalkulation und Kooperationsvereinbarung. Die Konzeptionen der Vorhaben sind für das Schuljahr 2020/21 fortzuschreiben.
Die Anträge sind vorzugsweise bis 30.12.2019 auf dem Postweg beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt einzureichen. Wichtig dabei: es existieren keine Ausschlussfristen, gleichwohl sollte das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt bei verspäteter Einreichung vorab informiert werden.
Wir wünschen allen Akteurinnen und Akteuren ein erfolgreiches weiteres Schuljahr mit vielen guten Ideen und spannenden Projekten.
Beste Grüße,
das Team der landesweiten Koordinierungsstelle Schulerfolg sichern
