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Schuljahresbeginn im Land Sachsen-Anhalt

Illustration eines Ausrufezeichens

Bild: DKJS/Sandra Bach

Die Schulen kehren zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 in den Regelbetrieb zurück. Wichtige Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen bestehen dennoch – eine Übersicht.

Die Sommerferien in Sachsen-Anhalt enden diese Woche, am 26.08.2020. Das Ziel des Ministeriums für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt ist es, den durchgehenden Lernprozess für alle Kinder und Jugendlichen an den Schulen sicherzustellen. Alle Schulen werden zum vollständigen Regelbetrieb unter Beachtung der aktuell erlassenen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen zurückkehren. Wichtige Regelungen, Dokumente und Links zu allen Informationen sind hier im Überblick zusammengestellt.

Die zahlreichen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen haben Wirkung gezeigt und die Neuinfektionen in Sachsen-Anhalt sind derzeit niedrig. Um die Gefahr vor Infektionen auch weiterhin einzudämmen, hat das Land Sachsen-Anhalt den geltenden Rahmen-Hygieneplan [Stand Juli 2020] angepasst und aktualisiert. Die aktuelle 7. Eindämmungsverordnung der Landesregierung gilt zunächst bis 16. September 2020 und hebt viele notwendige Einschränkungen der letzten Monate auf. Dennoch gibt es darin einzelne Vorgaben, die sich im Sinne des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung auf die Schulen auswirken.

Im Folgenden sind einige wichtige Regelungen für das kommende Schuljahr aufgeführt. Die vollständigen Maßnahmen finden sich im Erlass vom 3. Juli 2020, der durch das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt festgelegt wurde.

  • Alle Schulen kehren zum vollständigen Regelbetrieb zurück. Es kann weiterhin zu lokalen Schulschließungen durch die Gesundheitsbehörden kommen. Daher bereiten sich die Schulen auch darauf vor, in solchen Fällen kurzfristig Distanzunterricht anbieten zu können.
     
  • Schülerinnen und Schüler mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf können von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit werden.
     
  • Lernstandserhebungen an allen Schulen sollen Defizite feststellen und im kommenden Schuljahr gezielt abbauen.
     
  • Im Regelbetrieb werden weiter Hygienevorgaben in den Schulen und beim Schülertransport gelten.
     
  • Beim Musikunterricht werden Einschränkungen wegen des erhöhten Infektionsrisikos z.B. bei Gesang gelten.
     
  • Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustausche werden wieder möglich sein.
     
  • Die Frage des Schulbesuches von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann im Einzelfall zwischen Sorgeberechtigten, Schule und ggf. dem Landesschulamt entschieden werden.
     
  • Sorgeberechtigte und volljährige Schülerinnen und Schüler müssen zu Schuljahresbeginn eine unterzeichnete Versicherung der Kenntnisnahme der Infektionsschutzmaßnahmen des Hygieneschutzplanes abgeben. Das Formular können Sie bereits jetzt hier herunterladen und ausfüllen.

Alle Regelungen und Einzelheiten zum Infektionsschutz für Schulen in Sachsen-Anhalt finden sich im Rahmenplan für die Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie. Aktuelle Informationen, Dokumente, Beratungsangebote sowie Kontaktadressen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt und auf der Website des Landesschulamts Sachsen-Anhalt.