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Urheberrecht in der Schule

Visualisierung des Copyright-Zeichens auf rundem, blauem Grund

Bild: IO-Images/pixabay.com/CC

Eine neue Broschüre des Bundesministeriums für Forschung und Bildung gibt Antwort auf Fragen zum Urheberrecht

Digitale Lern- und Lehrmaterialien ergänzen vielfach den Unterricht. Kurze Filme, bunte Präsentationen, interaktive Quizformate – manches davon sind eigene Erzeugnisse, andere hingegen nicht und hier beginnen zuweilen die Unsicherheiten bei Lehrkräften. Wie ist es eigentlich um die Weiterverbreitung von Inhalten Dritter bestellt? Was darf, was muss sein, um Urheber- und Nutzungsrechten entsprechend Rechnung zu tragen?

Solche Fragen gehen allerdings nicht nur Lehrkräfte an. Kinder und Jugendliche können gleichermaßen mit dem Urheberrecht in Berührung kommen. So etwa beim Verwenden von Bildern, Texten oder Grafiken aus dem Netz für Referate und/oder PowerPoint-Präsentationen. Ebenso können sie auch selbst Urheber sein, wenn sie beispielsweise etwas Eigenes gestalten.

Weitblick für weites Feld
Vor diesem Hintergrund ergeben sich etwa Problemstellungen wie, ob es zulässig ist, ohne Weiteres im Unterricht Kopien zu verteilen oder Schülerinnen und Schülern Texte oder Bilder von Autorinnen und Autoren bzw. Künstlerinnern und Künstlern zu schicken, um diese dann im Unterricht zu besprechen.

Diese und weitere Fragen sowie grundlegende Informationen zum Urheberrecht in der Schule sollen in einer neuen Handreichung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung aufgegriffen und aufgeklärt werden. Neben dem Exkurs in die Grundlagen des Urheberrechts, wird auch auf Creative Commons-Lizenzen – diese gestatten der Allgemeinheit, ein Werk unter bestimmten Bedingungen unentgeltlich zu nutzen – eingegangen sowie Hinweise zur Anwendung in der schulischen Praxis gegeben.

Die Broschüre sowie weitere Informationen und Hinweise finden Sie hier.