Mit Beginn der neuen Förderperiode kam es im ESF- und Landesprogramm „Schulerfolg sichern“ zu Veränderungen für die Träger der bedarfsorientierten Schulsozialarbeit, der regionalen Netzwerkstellen und der Landesweiten Koordinierungsstelle. Um die aufgekommenen Fragen zu beantworten und Orientierung bieten zu können, veröffentlicht das Landesverwaltungsamt nun Hinweise für Projektträger.
Die Zusammenstellung der FAQ liefert wichtige Antworten auf Fragen u.a. zum Abrechnen der Pauschale für Sachausgaben, Anfordern von Abschlägen, zu nötigen Nachweisen, Verfahrensweisen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, zum Vergeben von Aufträgen sowie zum Umsetzen des ESF-Teilnehmenden-Monitorings.
Die Antworten sind abgestimmt mit dem Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt. Die aktuelle Fassung der FAQ mit Stand vom 30. Juni 2016 soll künftig erweitert bzw. überarbeitet werden.
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