unterstützt und gefördert durch:

Wo stehen wir? Über Social-Media-Verbote für Kinder und Jugendliche

Handlungsfelder der Schulsozialarbeit
#Medienbildung
Leitziele der Koordinierungsstelle
Medienkompetenz und digitale Teilhabe

Was in der Debatte um Social-Media-Verbote zu berücksichtigen ist

„Einschränken! Verbieten! Nicht regulieren! Nicht verbieten! Sofort verbieten!“ – wenn es um Social Media geht, herrscht die große Uneinigkeit, zumindest was Kinder und Jugendliche betrifft. Denn irgendwo zwischen Memes, Challenges, Games, Reels und Chats bringen Kinder und Jugendliche jeden Tag etwa vier Stunden zu. Das ist für manchen Kritiker von vornherein schon ein Problem, wenn man jedoch noch die vielen Gefahren, Unwägbarkeiten und vermeintlich zu geringe (Lebens-)Erfahrung einbezieht, scheint es kaum noch von der Hand zu weisen, dass Grenzen gesetzt werden müssen. 

Aber ist das so? Sind für Kinder und Jugendliche bei der Nutzung von Social Media Grenzen – landläufig Verbot genannt – zwingend erforderlich? Was spricht für Einschränkungen in der Nutzung? Wie sollen sie gestaltet sein, was ist dabei zu berücksichtigen UND (!) was haben Kinder und Jugendliche eigentlich dazu zu sagen? Kurzum: Wo stehen wir?

Die Gemengelage
Schon bevor Australien am 10. Dezember 2025 ein Social-Media-Verbot für Untersechzehnjährige durchsetzt, wurde intensiv der negative Einfluss der Sozialen Medien diskutiert. Phänomene wie Cybermobbing und Cybergrooming, aber ebenso Unmengen frei zugänglicher pornografischer und gewaltlastiger Inhalte sowie Fake News können tief in den Alltag von Kindern und Jugendlichen hineinreichen. Demgegenüber steht der Aspekt von Social Media als zentralem Bestandteil der Jugendkultur, der Integration und Interaktion fördert, was die Sache mit einem Mal deutlich kniffliger macht. Und dann begegnen sich in diesem Spannungsfeld auch noch zwei Akteure mit unterschiedlichen Interessen. Privatwirtschaftliche Unternehmen auf der einen Seite, die hinter den Plattformen stehen und damit Geld verdienen wollen, und der Staat auf der anderen Seite, der seiner Fürsorgepflicht für Kinder und Jugendliche nachzukommen versucht. Was dabei auffällt: das ist keine Streitfrage einzelner Regionen oder Länder, sondern eine globale.

Vorschnelles Vorbild? Australien ist nicht sorgenfrei
Freilich, es kann nicht immer alles sofort funktionieren und allzu schnell werden Stimmen laut, die schon immer gewarnt haben und das Scheitern kommen sahen. Nun ist gerade nicht Land unter in Down Under, sehr wohl lassen sich aber bestimmte Entwicklungen beobachten, die mit dem Verbot einhergehen. Und nicht alle davon sind positiv. In jedem Falle aber sind sie lehr- wie hilfreich für die Entwicklung geeigneter Schutzmaßnahmen rund um Social Media. 

Zu den Fakten: Knapp drei Monate nach Inkrafttreten des Verbots sind nur ein Drittel der Konten Untersechzehnjähriger tatsächlich abgeschaltet. Wesentliches Problem hierbei ist die Altersverifikation, die über Algorithmen und Gesichtserkennung gesteuert wird. Für die Software ist es nicht möglich, sicher eine 14 oder 15 Jahre alte Person von einer 16 Jahre alten Person zu unterscheiden. Hier als kleine Randnotiz: auch Menschen würden ohne Hilfen keine wesentlich besseren Ergebnisse erzielen. So gerät das Umgehen der Alterssperre mittlerweile zum Alltagsphänomen, das durch die Unterstützung älterer Geschwister oder sehr ähnlich aussehender Personen vereinfacht wird. Laut Berichten sollen sogar schon Kinder unter 10 Jahren erfolgreich den Alterstest bestanden haben. Dass die Altersverifikation in dieser Form vollzogen wird, hängt auch mit dem Gesetzgeber zusammen, der den Unternehmen Freiheiten eingeräumt hat, wie sie die Prüfung durchführen. 

Eine zweite Herausforderung ist wiederrum anteilig auf die Regelungen des Gesetzes zurückzuführen. So fußt das Verbot für Social Media auf einer definierten Liste großer Plattformen. Und hier gehen viele Kinder und Jugendliche den Weg des geringsten Widerstandes: Sie suchen nach alternativen Plattformen, die nicht auf der Verbotsliste stehen.

Graubunte Theorie
Parallel zu diesen Entwicklungen werden hierzulande vielfach Vorschläge und Entwürfe für etwaige Gesetze eingebracht und mit entsprechenden Argumenten gestützt, z.B. Studien zum Thema psychischer Gesundheit in Hinblick auf die Nutzung von Social Media. In einem ausführlichen Interview auf www.netzpolitik.org weist der Medienrechtler Stephan Dreyer darauf hin, dass es sehr schwer sei, Mediennutzung und ein Auftreten psychischer Erkrankungen in kausalen Zusammenhang zu bringen. Die Sachlage ist komplexer, als es den Anschein hat.

Und ebenso verhält es sich mit dem gesetzlichen Rahmen. Im selben Interview weist der Medienrechtler darauf hin, dass die diskutierten möglichen Social-Media-Gesetze mit dem bestehenden Europarecht bzw. Digital Services Act (DSA) zusammenhängen. Dieser definiert den Rechtsrahmen in der EU, wodurch Mitgliedsstaaten nicht ohne Weiteres etwaige Gesetze beschließen können. Das heißt: eigentlich können sie schon. Theoretisch darf ein Mitgliedsstaat sehr wohl ein entsprechendes Gesetz erlassen. Nur anwendbar ist es nach EU-Logik nicht. Dazu bräuchte es eigentlich es erst wirksame Gesetzesanpassungen auf EU-Ebene. Sollte ein Mitgliedsstaat dennoch voranpreschen und eigene Regelungen durchsetzen kann das eine Reihe rechtlicher Komplikationen nach sich ziehen, an deren Ende noch mehr Unsicherheit und Unklarheit warten.

Die, um die es geht.
Während die Erwachsenen munter debattieren und kritisieren und fortwährend davon berichtet wird, hört man erstaunlich wenig, was die Kinder und Jugendlichen denken. Dabei stehen sie und ihre Interessen doch im Mittelpunkt des Ganzen. An dieser Stelle hat sich das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) im Auftrag der Arbeiterwohlfahrt (AWO) befleißigt und in einer qualitativen Studie Jugendliche befragt

Im Ergebnis sehen die befragten Jugendlichen Social Media als zentralen Bestandteil der Jugendkultur mit vielfältigen Möglichkeiten für Kommunikation, Information und soziale Integration. Ein generelles Verbot von Social Media unter 16 Jahren wird kritisch gesehen, da es die Lebensrealität der Jugendlichen verkennt und Teilhabemöglichkeiten einschränkt. Risiken wie Sucht, Cybermobbing und Fake News werden von den Jugendlichen reflektiert und sie begegnen diesen mit entsprechenden Schutzstrategien. Statt eines Verbots sehen die Befragten jedoch vordergründig Regulierung von Inhalten und die Verbesserung von Medienkompetenz als hilfreich an. Medienkompetenz, hm.

Die Sache mit der Medienkompetenz
Da war sie wieder, die Medienkompetenz. Auch in einer vollregulierten digitalen Welt sind wir nicht sicher, wenn wir nicht verstehen, warum es Restriktionen überhaupt gibt und wann sie umgangen werden. Denn das wird weiterhin passieren. Unaufhörlich. Grenzen werden durchbrochen oder neu definiert. Nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern auch für Erwachsene ist es deshalb unerlässlich, die Mechanismen der Veränderung zu erfassen und zu hinterfragen. Ein Gesetz, für eine Gruppe, in einer multisozialen und -dimensionalen Realität, ist ein Anfang, aber kein Ende. Wie eine Talkrunde des Spiegels zeigt, benötigen wir wesentlich mehr Differenzierung in der Debatte. Es ist ein Unterschied, ob ein:e Schüler:in mehrere Stunden doomscrollt oder in derselben Zeit mit Gleichaltrigen chattet oder Inhalte für die Schule bzw. ein Hobby recherchiert. Hingegen ist es kein Unterschied, wenn Jugendliche und Erwachsene auf ein KI-Video oder Falschmeldungen hereinfallen. 

Und wir benötigen Verständnis, um nicht vornherein Irrtümern aufzusitzen. Denn wie der Publizist Sascha Lobo in eben jener Talkrunde festhält: Während Erwachsene ihre Privatsphäre und ihre Daten vor Missbrauch und wirtschaftlicher Nutzung schützen wollen, wollen Kinder und Jugendliche ihre Daten und ihre Privatsphäre zu einem guten Teil auch vor den Eltern bzw. Erwachsenen schützen. 

Tja. 

Um zum Schluss einmal den Beginn des Artikels aufzugreifen: Wo stehen wir nun eigentlich? 

Am Anfang. Wir stehen noch ganz am Anfang.